Wie sind die Höchstbeiträge für die steuerliche und sozialabgabenrechtliche Förderung?

Steuerliche Förderung
Jährlich können Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Das sind im Jahr 2010 maximal 2.640,- EUR (= monatlich 220,- EUR).

Zusätzliches Volumen: Für Personen, die keine Förderung gemäß § 40b EStG in Anspruch nehmen (z.B. pauschalversteuerte "Alt"-Direktversicherung), kann zusätzlich ein weiterer Betrag von jährlich maximal 1.800,- EUR steuerfrei eingezahlt werden.

Sozialabgaben
Abgabenfrei sind maximal 2.640,- EUR pro Jahr (=monatlich 220,- EUR)!


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