Wen kann man als Hinterbliebene einsetzen?

Als Hinterbliebene können in der Direktversicherung eingesetzt werden:

  • der Ehegatte oder ehemalige Ehegatte,
  • der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft lebte,
  • Kinder maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; (so lange noch in der Berufsausbildung bzw. Kindergeld gezahlt wurde)
  • Stiefkinder / Pflegekinder bis max. 25. Lebensjahr, welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind.

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