Wen kann man als Hinterbliebene einsetzen?
Als Hinterbliebene können in der Direktversicherung eingesetzt werden:
- der Ehegatte oder ehemalige Ehegatte,
- der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft lebte,
- Kinder maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; (so lange noch in der Berufsausbildung bzw. Kindergeld gezahlt wurde)
- Stiefkinder / Pflegekinder bis max. 25. Lebensjahr, welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind.