Spart der Arbeitgeber auch mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Ja. Der Arbeitgeber kann die Zuwendungen, die an die Direktversicherung abgeführt werden, als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er selbst auch Beiträge abgeführt hat. Außerdem: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen bei der Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsbeiträge.

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