Gibt es ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge?
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt, dass Teile des Lohns/Gehalts (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung; Stand 2009: EUR 64.800 p. a.) für seine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden können.
Weitere Informationen unter Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.