Sinn und Zweck der betrieblichen Altersvorsorge
Nachdem diese Aussage noch vor nicht allzu langer Zeit als „Panikmache“ verschrien war, darf sie heute als gesicherte Erkenntnis gelten: Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist keineswegs mehr „sicher“.
Schon heute wird den Rentnern von morgen und übermorgen eine erhebliche Deckungslücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorhergesagt, die es dringend zu schließen gilt. Eine Garantie für das Ausbleiben weiterer Senkungen des Rentenniveaus mag heute keiner mehr übernehmen. Der Angstbegriff der Altersarmut macht die Runde.
Aufgrund dieser Prognosen ist die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge binnen kürzester Zeit zu einer tragenden Säule der Altersvorsorge für Arbeitnehmer geworden: Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf der gesetzlich begründeten Pflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rentenversicherungsbeiträge an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen. Bei einer privaten Altersvorsorge entscheidet der Arbeitnehmer freiwillig und eigenverantwortlich, in welcher Höhe er Einkommen oder Vermögen zum Aufbau seiner persönlichen Altersvorsorge einsetzt und welche Anlageprodukte er hierfür auswählt. Die betriebliche Altersvorsorge flankiert diese beiden Maßnahmen der wirtschaftlichen Vorsorge für den Arbeitnehmer im Alter durch eine Altersvorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmen die betriebliche Altersvorsorge gemeinschaftlich und vertraglich, auf Betriebsebene und im Regelfall unter Einbeziehung eines dritten Versorgungsträgers ab.
Angesichts knapper öffentlicher Kassen, aus denen die Renten der Arbeitnehmer jedenfalls nicht mehr in dem bisherigen Umfang finanziert werden können, wird die betriebliche Altersvorsorge auch zukünftig immer weiter an Bedeutung gewinnen. Heute dürfte die Begründung einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer ein vielleicht sogar existentiell notwendiger Schritt sein, um die sich für ihn ergebende Deckungslücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Da zudem der Staat die betriebliche Altersvorsorge besonders fördert, sprechen alle Gründe der Vernunft für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.