Die Vorteile für den Arbeitnehmer
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand:
Auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge fällt kein Sozialversicherungsbeitrag an. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind für den Arbeitnehmer im Allgemeinen steuerfrei bis zu einer Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze/alte Bundesländer. Beiträge zu einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreit. Beiträge zu einer Unterstützungskasse sind gemäß § 4d EStG (Anwartschaftsrecht des Arbeitnehmers) und Beiträge in eine Pensionszusage des Arbeitgebers sind gemäß §§ 6a EStG, 249 Abs. 1 HGB steuerbefreit. Dies gilt jeweils, sofern die in den jeweiligen Normen genannten Voraussetzungen vorliegen. Der maximale Steuerfreibetrag erhöht sich unter Umständen noch in Abhängigkeit von dem gewählten Durchführungsweg. Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag ist jedoch sozialversicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer baut folglich steuergefördert eine zusätzliche Altersvorsorge auf.
Zusammengefasst spart der Arbeitnehmer die auf das Bruttogehalt, das er für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Diese Einsparung verwendet der Arbeitnehmer, um ergänzende Altersvorsorge zu betreiben, so dass sein tatsächlicher Geldaufwand für die betriebliche Altersvorsorge deutlich geringer ist als der monatlich in die bAV fließende Beitrag.