Sinn und Zweck der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge eine der drei tragenden Säulen der Altersvorsorge für Arbeitnehmer geworden.

Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf der gesetzlich begründeten Pflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rentenversicherungsbeiträge an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen. Bei der privaten Altersvorsorge entscheidet der Arbeitnehmer freiwillig und eigenverantwortlich, in welcher Höhe er Einkommen oder Vermögen zum Aufbau seiner persönlichen Altersvorsorge einsetzt und welche Anlageprodukte er hierfür auswählt. Die betriebliche Altersvorsorge flankiert diese beiden Maßnahmen der wirtschaftlichen Vorsorge für den Arbeitnehmer im Alter durch eine Altersvorsorge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich und vertraglich, auf Betriebsebene und im Regelfall unter Einbeziehung eines dritten Versorgungsträgers abstimmen.

Angesichts knapper öffentlicher Kassen, aus denen die Renten der Arbeitnehmer jedenfalls nicht mehr in dem bisherigen Umfang finanziert werden können, wird die betriebliche Altersvorsorge zukünftig immer weiter an Bedeutung gewinnen.


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