Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Es existieren fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge:

Die Direktversicherung

Direktversicherung

Ihr Mitarbeiter investiert über das Unternehmen in eine persönliche Renten- oder Lebensversicherung – auf Wunsch kombiniert mit Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz. Im Zuge der Harmonisierung der bAV durch das Alterseinkünftegesetz gelten für die Direktversicherung ab 01.01.2005 die Bestimmungen der/ des Pensionskasse/-fonds. Für Altverträge mit Beginn vor dem 01.01.2005 besteht weiterhin die Möglichkeit der Fortführung mit Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F.

Die Pensionskasse

Pensionskasse

Diese externe Versorgungseinrichtung minimiert durch ihren äußerst geringen Verwaltungsaufwand besonders effektiv Ihre Kosten und ermöglicht so eine höhere Rendite. Durch die Sicherheit garantierter Kapitalzuwächse und unverfallbarer Leistungsansprüche sowie die lukrativen Überschussbeteiligungen können Ihre Mitarbeiter zuverlässig für den Ruhestand planen – und zusätzlich ganz bequem die Absicherung ihrer Familien und einen Berufsunfähigkeitsschutz integrieren. Ihre Arbeitnehmer und Sie nutzen dabei in vollem Umfang die Steuervorteile der Entgeltumwandlung und die Sozialversicherungsbefreiung – ggf. auch bei flexibler Beitragszahlung.

Die Pensionszusage

Pensionszusage

Dem Mitarbeiter werden Leistungen aus firmeneigenen Mitteln garantiert. Die Beitragszahlungen sowie den Umfang der Versorgungszusagen können Sie frei gestalten. Zur Deckung werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet, und eine Rückdeckungsversicherung wird abgeschlossen. Rückstellungen und Beiträge mindern den Gewinn und damit Ihre Steuerlast, künftige bilanzielle Auswirkungen sind jedoch schwer einschätzbar. Zur Entgeltumwandlung ist die Pensionszusage nur sehr bedingt geeignet.

Der Pensionsfonds

Bei dieser neuartigen Form übernimmt ein externer Versorgungsträger Ihre betriebliche Altersvorsorge. Durch Investitionen in ausgewählte Fonds nutzt sie die Chancen der internationalen Finanzmärkte – entsprechend einem vorher festgelegten Risikoprofil. Aufgrund von Marktschwankungen kann nur ein Teil der Leistungen garantiert werden, eine Pensionssicherung ist daher erforderlich. Die Vorteile der Entgeltumwandlung werden unabhängig von der Zahlungsweise voll ausgeschöpft. Nach Ablauf wird die Leistung als regelmäßige Rente erbracht.

Die Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Gegen einen Beitrag wird Ihr Unternehmen Mitglied einer Unterstützungskasse und lagert damit die Finanzierung und Verwaltung der Leistungen aus. Die Kasse investiert die Beiträge Ihrer Angestellten in eine Rückdeckungsversicherung. Besonderer Vorteil: Die Entgeltumwandlung ist in unbegrenzter Höhe steuerfrei – und bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Da kein direkter Anspruch auf die Versorgungsleistungen besteht, sind zusätzliche Kosten für die Pensionssicherung einzuplanen.


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