Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge

DurchführungDie Vorgehensweise bei der Durchführung der letztendlich gewählten betrieblichen Altersvorsorge variiert je nach dem Versorgungsmodell:

Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Pensionszusage, so hängen die vertraglichen Zusagen von ihm persönlich ab und können in der Ausgestaltung und Umsetzung überaus vielfältig sein. Im Regelfall bedarf der Arbeitgeber eines externen Beraters, wobei sowohl eine rechtliche als auch eine steuerliche Beratung zwingend erforderlich sind.

Fällt die Wahl hingegen auf einen der vier übrigen Durchführungswege, so ist der Aufwand für den Arbeitgeber bei der Durchführung vergleichsweise gering. Es kommt in dem Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Versorgungsträger zum Vertragsschluss nach der Entscheidung des Arbeitgebers über die ihm vorliegenden Verträge. Der Arbeitgeber leistet die Beiträge an den Versorgungsträger.

So einfach geht’s mit unserer Hilfe!

  1. Firmenstempel und Ihre Unterschrift auf der Entgeltumwandlungsvereinbarung leisten
  2. Firmenstempel und Unterschrift auf dem Antrag leisten
  3. Anschließend einfach alle Unterlagen Ihrem Mitarbeiter zurückgeben

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