Hohe staatliche Förderungen durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Hierbei können Sie sich die umfassende staatliche Förderung zum Aufbau der eigenen Altersvorsorge sichern. Bis zu einer bestimmten Grenze sind Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei, da die Einzahlungen ohne Abzüge von Ihrem Bruttogehalt getätigt werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren hiervon. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten bezogen auf die Beiträge die vom Gehalt des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Der Arbeitnehmer spart Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf sein Bruttogehalt. Darüber ist die betriebliche Altersvorsorge sehr flexibel so dass der Arbeitnehmer später selbst entscheiden kann ob er seine Auszahlung in Form einer Kapitalauszahlung oder Rente wünscht. Für die meisten Beschäftigte ist die betriebliche Altersvorsorge die lukrativste Vorsorgeform.
TIP: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin dass sich die betriebliche Altersvorsorge auch für ihn lohnt. In der Regel werden über 50% der Beiträge aus Steuern und Sozialabgaben finanziert!
Vorteile für Arbeitgeber >>
Die betriebliche Altersvorsorge - Vorteile im Überblick
- sozialabgabenfrei
- Steuerlich begünstigt
- Mitnahme bei Betriebswechsel möglich
- Beitragsanpassung möglich
- Flexibler Rentenbeginn
- Sicherheit auch bei Arbeitslosigkeit
Durch die betriebliche Altersvorsorge profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Lassen Sie sich von uns zeigen, welche Möglichkeiten existieren und wie Sie die Vorteile nutzen können.
Fordern Sie jetzt Ihren persönlichen Vergleich an.